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Neues Grenzgängerabkommen: Weniger Arbeitskraft für das Wallis

Das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Von nun an wird zwischen alten und neuen Grenzgänger:innen unterschieden. Neue Grenzgänger:innen zahlen künftig in der Schweiz und Italien Steuern. Das wirkt sich auf die Attraktivität der Schweiz als Arbeitsort aus.